Wegweiser durch die Berufslehre

3.2.1. Zweck der überbetrieblichen Kurse

Die überbetrieblichen Kurse (üK) ergänzen die Bildung in Betrieb und Berufsfachschule. In den Kursen werden grundlegende Fertigkeiten vermittelt. Die Verantwortung für die Inhalte und für die Durchführung liegt bei den Berufsverbänden.

BBG Art. 23 Abs. 1

Die Bildungsinhalte der überbetrieblichen Kurse (üK) sind in der Bildungsverordnung enthalten (resp. im Bildungsplan).