Wegweiser durch die Berufslehre

3.1.6.1 Lerndokumentation

In der jeweiligen Bildungsverordnung ist geregelt, ob eine Lerndokumentation erstellt werden muss und wie sie bei der Abschlussprüfung als Arbeitsinstrument verwendet werden darf. Sie enthält die Lernberichte, die die Lernenden während ihrer beruflichen Grundbildung verfassen, die Bildungsberichte sowie Informationen zur beruflichen Grundbildung, Berufsfachschule und zu den üK. Den Lernenden dient die Lerndokumentation als Nachschlagewerk für wichtige berufsspezifische Arbeitsabläufe. Für die Berufsbildner/innen ist sie eine Hilfe zur Überprüfung des Bildungsverlaufs und der Leistungen der lernenden Person. Für eine wirksame Qualitätssicherung wird die Lerndokumentation regelmässig kontrolliert und besprochen.