Wegweiser durch die Berufslehre

2.10. Krankheit, Unfall

Der Lehrbetrieb versichert die lernende Person und übernimmt die Prämie für die Berufsunfallversicherung. Die Übernahme der Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung wird im Lehrvertrag individuell vereinbart.

UVG Art. 1a

Die Lehrvertragsparteien können eine Krankentaggeld-Versicherung vereinbaren. Der Lehrbetrieb muss mindestens 50 Prozent der Prämie übernehmen. Wird keine Versicherung abgeschlossen, so gilt die Lohnfortzahlungspflicht gemäss Basler, Berner oder Zürcher Skala.

INFO

Der Lehrbetrieb ist für die Berufsunfallversicherung verantwortlich.